Am Donnerstag, dem 9. September 2021, wird die renommierte Schriftstellerin Ulrike Draesner in der Reihe „Lesung und Gespräch“ am Stiftischen Gymnasium zu Gast sein. Ulrike Draesner gehört zu den vielseitigsten Autorinnen ihrer Generation. Sie schreibt Gedichte, Erzählungen, Essays und Romane. Ihr preisgekröntes Gedicht „doggerland“ erscheint im Oktober 2021. Auch mit Übersetzungen ist die Autorin hervorgetreten. So übertrug sie u. a. zwei Bände der 2020 mit dem Literaturnobelpreis ausgezeichneten amerikanischen Lyrikerin Louise Gluck ins Deutsche. Seit 2018 ist Ulrike Draesner Professorin für Deutsche Literatur am Deutschen Literaturinstitut Leipzig.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema Exil, das sie schon in ihrem Roman „Sieben Sprünge vom Rand der Welt“ behandelte, setzt Ulrike Draesner in ihrem aktuellen Roman „Schwitters“ fort. In der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ besprach Stefan Trinks das Buch am 12. Oktober 2020, wobei er feststellt, die Autorin unternehme „nicht weniger, als dem im Exil verstummten Sprachkünstler Kurt Schwitters seine Sprache zurückzugeben.“ Carsten Hueck bemerkte beispielsweise im „Deutschlandfunk Kultur“, Ulrike Draesner beschreibe „Verlust, Flucht, Exil, ein Leben als Collage […] in Spiegelungen, intelligent und wortmächtig wie der Künstler selbst.“ Und ihm gefällt, dass der der Roman weder Biografie noch wissenschaftliche Arbeit ist, sondern historisches Material in einer verführerischen „vielschichtigen Komposition“ zum Leben erweckt.
Nach der Lesung, die um 19.30 Uhr beginnt, wird Ulrike Drasener mit dem Publikum ins Gespräch treten und auch Bücher signieren. Moderiert wird die Veranstaltung, die von der Bürgerstiftung Düren und dem Verein der Freunde und Förderer des Stiftischen Gymnasiums unterstützt wird, von Dr. Achim Jaeger. Karten sind an der Abendkasse erhältlich (Eintritt: 10,- €, Schüler: 5,- €).
Der Einlass zur Aula beginnt um 19.00 Uhr. Alle Gäste sind herzlichst willkommen, wenn sie entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Es gelten die tagesaktuellen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Veranstaltung.