Christa Teiner berichtete von ihren persönlichen Erfahrungen mit der Staatssicherheit
„Drei Jahre Gefängnis“ lautete das Urteil der DDR-Justiz im Jahr 1964 für die damalige Studentin der Bibliothekswissenschaften und Medizin, Christa Vogt (Mädchenname). Die damaligen Umstände eines Fluchtversuches aus der DDR wurden als Landesverrat eingestuft und die elfmonatige Haftzeit verbrachte die junge Frau, die bis dahin in Berlin studiert hatte, zunächst im Stasigefängnis Berlin-Hohenschönhausen und später im berüchtigten Frauengefängnis Hoheneck bei Chemnitz.
Der Leistungskurs Geschichte der Jahrgangsstufe 12 geleitet von Oberstudienrat Marcel Klemm erfuhr in einem sehr persönlichen Gespräch von den Umständen des Fluchtversuches und den Haftbedingungen sowie von Verhören durch die Staatssicherheit (Stasi) und den vorzeitigen Freikauf aus der Haft durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1965. Zudem wurde auch deutlich, dass die Kindheit und Jugendzeit in der DDR zwar durchaus durch Einschränkungen gekennzeichnet, aber vor allem auch glücklich gewesen sei. Neben ihrem Elternhaus habe vor allem die Katholische Kirchengemeinde als Schutzraum im „Unrechtsstaat“ DDR fungiert.
„Was ist das für ein Staat, der jungen Männern das Tragen langer Haare untersagt und in dem Jeans verboten sind?“ fragte die Zeitzeugin die Schülerinnen und Schüler, um altersgemäß aber auch unmissverständlich klarzustellen, dass die SED-Diktatur von kleinkariert denkenden, alten Männern dominiert worden sei.
Auf die Nachfrage der Schüler, ob sie den Akteuren der Stasi heute verzeihen könnte, antwortete die pensionierte Medizinerin mit einem eindeutigen Nein. Auch eine Entschuldigung für das erlittene Unrecht habe es nicht gegeben, wäre aber auch inakzeptabel für sie gewesen. Am meisten zur Verarbeitung der Haftzeit beigetragen hätten die Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, „so habe ich auch etwas Positives für die elfmonatige Haftzeit zurück bekommen“.