Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, während der Dauer der COVID-19-Lage einen besonderen Hygieneplan aufzustellen, der dem Schutz aller Personen dient, die sich in der Schule aufhalten. Diesem Zweck dient der Hygieneplan, der hier zum Download bereitsteht.
Die Regeln sind auch in einer Kurzversion als Merkblatt erhältlich, die hier einzusehen ist.
Das gemeinsame Merkblatt des Städtetages Nordrhein-Westfalen, des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen im Verband deutscher Verkehrsunternehmen, des Verbandes nordrhein-westfälischer Omnibusunternehmen, des Ministeriums für Schule und Bildung, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.04.2020 für das Verhalten in Bussen und Bahnen steht hier zum Download bereit. Wir empfehlen dringend die Beachtung dieser Regeln bzw. Hinweise.