Sehr geehrte Damen und Herren,
nach den Bestimmungen des Lernmittelfreiheitsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen gibt es einen Eigenanteil an den Lernmitteln, der von den Eltern zu tragen ist.
Für Eltern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, entfällt der Eigenanteil. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Schulsekretariat.
Welches Buch Sie für das kommende Schuljahr 2020/2021 anschaffen müssen, können Sie der Aufstellung in diesem Schreiben entnehmen. Auf der zweiten Seite des Dokuments finden Sie auch Hinweise zur Möglichkeit der Schulbuchbestellung über den Verein der Freunde und Förderer des Stiftischen Gymnasiums e.V. (VFF).