Eigenanteil an den Lernmitteln für das Schuljahr 2023/24

12.06.2023 | Aktuelles, Allgemein

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den Bestimmungen des Lernmittelfreiheitsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen gibt es einen Eigenanteil an den Lernmitteln, der von den Eltern zu tragen ist.

Für Eltern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, entfällt der Eigenanteil. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Schulsekretariat.

Welches Buch Sie für das kommende Schuljahr 2023/2024 anschaffen müssen, können Sie der Aufstellung in diesem Schreiben entnehmen.

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