Elternvertretung

Im Rahmen verschiedener Gremien nehmen Eltern aktiv am Schulalltag teil. Es gibt folgende Formen, Aufgaben und Inhalte der Elternvertretungen:

Schulpflegschaft (§ 72 Schulgesetz NRW – SchulG)

Die Schulpflegschaft setzt sich zusammen aus allen gewählten Klassenpflegschafts- und Jahrgangsstufenvorsitzende(n) und ihren Vertretern(innen). Die Schulpflegschaft ist das höchste Eltern-Gremium unserer Schule.

Aufgabe

Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit unserer Schule (z.B. Grundsätze über Umfang und Verteilung von Hausaufgaben, Einführung von Lernmitteln, Delegation der Elternvertreter in die Fachkonferenzen, schulischen Aktivitäten, etc.). Hier werden die unterschiedlichen Meinungen und Interessen aller Eltern diskutiert und abgestimmt. Sie kann Anträge an die Schulkonferenz stellen. Aus den Mitgliedern der Schulpflegschaft werden die Elternvertreter(innen) für die Schulkonferenz gewählt. An der Schulpflegschaftssitzung nimmt der Schulleiter beratend teil und informiert über die verschiedenen Belange, Aktivitäten und Planungen unserer Schule.

Treffen

Die Schulpflegschaft kommt mindestens einmal pro Schuljahr zusammen.

Kontakt

eltern@stiftisches.de

Vorsitzender und Stellvertreter der Schulpflegschaft für das Schuljahr 2025/26

Vorsitzender: Christopher Löhr

verheiratet, Vater von zwei Söhnen; einer in der Jgst. 9, einer hat bereits Abitur

Erziehungspartnerschaften zwischen Eltern und Lehrern sind eine wichtige Voraussetzung für gelingende Bildungsbiographien. Gemeinsam mit einem positiven und wertschätzenden Schulklima bilden sie den Rahmen für die Entwicklung unserer Kinder. Deshalb setzte ich mich für eine konstruktive und produktive Beteiligung der Eltern am Schulleben ein. Gesellschaftliche Veränderungen und die Digitalisierung stellen auch die Schulen vor große Herausforderungen, für deren Bewältigung die Arbeit der Schulpflegschaft einen wichtigen Beitrag leistet.

Stellvertreter: Herr Leisten

verheiratet, zwei Kinder in der Jgst. 7 und 9

folgt in Kürze

Klassenpflegschaft (§ 72 Schulgesetz NRW – SchulG)

Zu Beginn des neuen Schuljahres werden für alle Klassen und Jahrgangsstufen Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaftssitzungen durchgeführt, zu der die jeweiligen Klassenlehrer(innen) und Jahrgangsstufenleiter(innen) einladen. Hier werden die Klassen- und Jahrgangsstufenvorsitzende(n) und ihre Vertreter(innen) gewählt. Diese Elternvertreter sind gleichzeitig auch in die Schulpflegschaft  gewählt.

Aufgabe

In der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaftssitzung erfolgt der Informationsaustausch der Eltern über die allgemeinen Angelegenheiten und Belange der Schule sowie über die Unterrichts- und Ausbildungsarbeit der jeweiligen Klasse und Jahrgangsstufe.

Treffen

Es sollte mindestens eine Sitzung pro Schuljahr stattfinden.

 

Klassen- und Jahrgangsstufenvorsitzende(n) und ihre Vertreter(in) des Schuljahres 2025/26

Sekundarstufe I

Klasse  Vorsitzende(r) Stellvertreter(in)
5a Herr Akbarian Herr Plickat
5b Frau Lüpges Frau Winkler
5c Frau Niessen Frau Rauch
5d Frau Eipert Frau Marburger
6a Herr Abicht-Muders Frau Gertig
6b Frau Kunstleben Frau Müller
6c Frau Schmidt Frau Heinze
6d Herr Kaeseler Herr Bertrand
7a Frau Bliessen Frau Gehrke
7b Frau Börgermann Frau Breuer
7c Frau Leisten Frau Frings-Meuthen
7d Frau Hünninghaus Frau Jungbluth
8a Frau Schwanewilm Frau Leonard-Schiffer
8b Frau Wiesner Herr Lube
8c Frau Heinze Herr Hannes
8d Frau Eipert Frau Calinescu
9a Herr Lenz Frau Kleemann
9b Frau Hendrikse Frau Ostwald
9c Herr Wolters Herr Huthmacher
9d Herr Leisten Frau Schnitzler
9e Herr Löhr Frau Giaitsidis
10a Frau Dr. Kowalzi Herr Dr. Ott
10b Frau Schierhorn Frau Matuschyk
10c Herr Temür Frau Bel-Rhali
10d Frau Dr. Hempsch Frau Moritz

Sekundarstufe II

Stufe Vorsitzende(r) Stellvertreter(in)
EF Frau Fuchs-Döll Frau Haas
weitere Vertreter der EF Frau Kreissl, Frau Schmitz, Frau Merkens, Frau Vogelbruch
Q2 Frau Marx Frau Dr. Scholtyssik
weitere Vertreter der Q2 Herr Pilch, Frau Herzog

 

Fachkonferenzen (§ 70 Schulgesetz NRW – SchulG)

Die jeweilige Fachkonferenz berät alle Angelegenheiten, die das entsprechende Fach betreffen. Sie setzt sich zusammen aus Lehrern(innen), Elternvertretern(innen) und Schülern(innen).

Aufgabe

Sie ist verantwortlich für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit. In ihr wird z.B. über Ziele des Fachs und die schulinternen Lehrpläne beraten. Die Fachkonferenz entscheidet insbesondere über Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, Grundsätze zur Leistungsbewertung und Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.

Treffen

Die Fachkonferenz sollte mindestens einmal pro Schuljahr zusammenkommen.

 

Mitglieder der Fachkonferenzen im Schuljahr 2024/25

Fach Elternvertreter(in)
Biologie Frau Dr. Scholtyssik, Frau Wiesner
Chemie Frau Fuchs-Döll
Deutsch Frau Eyhoff, Frau Nießen
Englisch Frau Bauer, Frau Marx
Erdkunde Herr Gabriel, Frau Mittmann
Ev. Religion Frau Ostwald, Frau Vogelbruch
Französisch Frau Börgermann, Frau Marx
Geschichte Frau Marx, Frau Ostwald
Informatik Herr Neuendorf, Herr Nimtsch, Herr Stolz
Kath. Religion Frau Brauers, Frau Heinze
Kunst Frau Eyhoff, Frau Gertig
Fach Elternvertreter(in)
Latein Herr Abicht-Muders, Frau Hendrikse
Mathematik Frau Kreissl, Frau Ostwald
Musik Frau Arnold, Frau Börgermann
Philosophie Frau Kreissl, Frau Schmitz
Physik Frau Börgermann, Herr Herzog, Frau Ostwald
Politik / Sozialwissenschaften Herr Bietendüfel, Frau Kuckertz
Spanisch Frau Marx
Sport Frau Börgermann, Frau Mohr

 

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