Die Schülervertretung, kurz SV, ist ein Organ, in dem Schülerinnen und Schüler ihre Schulen und das Schulwesen mitgestalten können. Dabei vertreten sie vorrangig die Interessen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler.
Nach § 74 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Schülervertretung (SV) im Rahmen des Auftrags der Schule insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen, sportlichen, polititschen und sozialen Interessen der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Die inhaltliche Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte der Schülervertretung ist im Erlass über die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule nach dem Schulmitwirkungsgesetz (SV – Erlass) geregelt.
Auf Landesebene ist die LandesSchülerInnenVertretung (LSV NRW) die Vertretung der Schülerinnen und Schüler.
Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Schülerschaft am Stiftischen Gymnasium unterstützt durch vielfältige Aktivitäten das schulische Miteinander. Beispiele dafür sind:
- das Engagement bei Projekttagen und Schulfesten
- die Organisation der Unterstufenparty
- die Teilnahme an der Schulkonferenz
Dabei stehen die SV-Verbindungslehrerin Frau Lütz-Gras und der SV-Verbindungslehrer Herr Leroy den Schülerinnen und Schüler mit Rat und Tat zur Seite.